
LEISTUNGEN
Das Angehörigengespräch
Sie überlegen oder haben bereits entschieden, mich damit zu beauftragen, den letzten Weg eines/einer Verstorbenen zu begleiten.
Als ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu dem Angehörigengespräch. Dafür besuche ich Sie, entweder bei Ihnen zuhause oder auch - sofern Sie das wünschen und es möglich ist - in der letzten Wohnung des/der Verstorbenen. Das Gespräch kann auch in meinem Büro stattfinden.
Nun haben Sie Gelegenheit, mir vieles zu erzählen: Wer war dieser Mensch? Wie hat er gelebt? Was waren seine Hoffnungen und Träume? Worüber hat er gelacht? Was war vielleicht auch schwierig?
Ein solches Gespräch kann eine oder auch drei Stunden dauern. Was Sie mir erzählen, nehme ich dann mit, um dafür Worte zu finden, mit deren Hilfe wir am Tag der Trauerfeier noch einmal gemeinsam dem/der Verstorbenen sehr nahe sein werden.
Viele Angehörige sehen mit Sorge diesem Gepräch entgegen. Sie befürchten, ihre Trauer nicht im Griff zu haben und keine Kraft, sich schon mit Erinnerungen zu beschäftigen. Sehr häufig jedoch empfinden viele Menschen dieses meist erste Sprechen über den/die Verstorbene/n nach dessen/deren Tod dann aber als tröstlich und befreiend.
Die Trauerrede
Meine Trauerreden sind frei von allen religiösen Vorgaben und Riten. Das heißt nicht, dass sie keine religiösen Bezüge enthalten oder sogar umfassend christlich gestaltet werden dürfen. Diese Entscheidung liegt alleine bei Ihnen.
Eine Trauerrede dauert - abhängig von der jeweiligen Friedhofsordnung und sofern keine anderen Absprachen mit dem Bestatter getroffen sind - inklusive der möglichen musikalischen Gestaltung der Feier etwa 25 bis 30 Minuten. Dazu kommt die Zeit für die eigentliche Beisetzung an der Grabstelle. Den genauen Ablauf der Feier plane ich im Vorgespräch mit den Angehörigen.
Meist beginnt eine Trauerfeier mit einem Musikstück. Dann halte ich meine Rede, die nach Absprache durch ein zweites Musikstück unterbrochen sein kann. Selbstverständlich sind auch Nachrufe oder ähnliches möglich. Schön ist eine letzte Musik, zu der die Trauergemeinde die Halle verlässt. Auch hier gilt: Alles kann, nichts muss.
Der weitere Ablauf hängt davon ab, ob es Trauerfeiern zu Einäscherung sind, Erdbestattungsfeiern oder Urnenbeisetzungsfeiern und davon, ob die Feier in einer Trauerhalle oder Kirche, in der freien Natur oder gar zuhause stattfindet.
Vorsorge
Viele Menschen, deren Angehörige weit entfernt leben, oder die keine Angehörigen haben, möchten gerne zu Lebzeiten alles für ihren dereinstigen Abschied regeln. So ist es heute durchaus üblich, mit einem Bestatter alle organisatorischen Fragen frühzeitig zu klären und sogenannte Bestattungsvorsorgeverträge abzuschließen.
Genauso können Sie auch zu Lebzeiten bestimmen, wer die Trauerfeier leiten soll. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit mir auf.
Honorar
Grundsätzlich berechne ich ein Pauschalhonorar. Darin enthalten sind die Kosten für ein telefonisches, per Video oder persönlich geführtes Angehörigengespräch, die Ausarbeitung der Rede, das Halten der Rede im Rahmen der Trauerfeier und gegebenenfalls am Grab. Die An- und Abfahrt zum und vom Friedhof sind bis 100 Kilometer Gesamtstrecke ebenfalls enthalten. Mehrkilometer werden gesondert berechnet.
Die Rechnung ergeht einige Tage nach der Trauerfeier direkt an die Angehörigen oder an das ausführende Bestattungshaus.